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Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) geht Hand in Hand mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), in dem die strengen Vorgaben für umweltschonende Heiztechniken festgelegt sind.

Um die Anschaffung und Durchführung energieeffizienter Maßnahmen für Eigentümer von Immobilien bezahlbar zu machen, sind im BEG seit Januar 2024 zahlreiche Fördermöglichkeiten enthalten.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es derzeit für Sie? In welcher Höhe stehen diese Ihnen zu  und wie und wo muss welcher Antrag gestellt werden? Die nachfolgenden Ausführungen bringen Ihnen Klarheit über das aktuelle BEG und zeigen Ihnen Wege zur Beantragung der Fördermittel auf.

KfW und BAFA – Welche Fördermöglichkeiten stehen derzeit zur Verfügung?

Ob Heizungsoptimierung oder -Austausch, energetische Sanierung oder Inanspruchnahme einer Beratung: Je nachdem welche Maßnahme Sie in Betracht ziehen, können Sie – in manchen Fällen sogar rückwirkend – seit Januar 2024 Förderungen von der KfW oder dem BAFA beantragen.

Die Förderung über die KfW zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Haushalt erhalten Sie bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gibt es Fördergelder für bauliche Energieeffizienzmaßnahmen wie die Sanierung der Dämmung, des Fensteraustauschs, der Anlagentechnik (außer Heizung) und der Heizungsoptimierung dazu.

Clever geplant, ist es somit möglich, mehrere Förderungen zu kombinieren!

Veranschaulichung der Förderung bei Heizungsaustausch seit 2024

Quelle: BMWK

Welche Heizungsanlagen werden durch das BEG gefördert?

30 % Grundförderung durch die KfW

Für die Anschaffung klimafreundlicher Heizungen in Privatgebäuden gibt es eine Grundförderung in Höhe von 30 % der Anschaffungskosten energieeffizienter Systeme. Gas- und Ölheizungen werden auch 2024 weiterhin nicht gefördert.

Folgende Optionen werden derzeit über die KfW gefördert:

Zusatzboni – weitere 40 % Förderung on top

Zusätzlich zu der Grundförderung in Höhe von 30 % können Sie sich weitere Fördermittel sichern:

Einkommensbonus – 30 % extra Förderung

Für einkommensschwache Haushalte gibt es den zusätzlichen Einkommensbonus. Voraussetzung ist ein jährliches Haushaltseinkommen von unter 40.000 €.

Klimageschwindigkeitsbonus – 20 % extra Förderung

Falls Sie sich vorzeitig von Ihrer mindestens 20 Jahre alten funktionsfähigen Biomasse- und Gasheizung trennen wollen, gibt es derzeit einen Geschwindigkeitsbonus. Diese Förderung ist noch bis Ende 2028 verfügbar, danach erfolgt eine jährliche Reduktion um 2 % der Fördersumme.

Effizienzbonus – 5 % extra Förderung

Weitere 5 % gibt es für besonders effiziente Wärmepumpen.

Biomasse Zuschlag – 2.500 €  Zuschuss

Für Biomasseheizungen, die besonders niedrige Feinstaubwerte von max. 2,5 mg einhalten, gibt es pauschal weitere 2.500 € Zuschuss.

Veranschaulichung der Module der neuen Wärmepumpen-Förderung 2024

Quelle: BWP

Vorsicht Förderdeckelung!

Die Boni können bis zu einer maximalen Förderhöhe von 70 % kumuliert werden, jedoch beträgt die Höchstgrenze für die förderfähigen Kosten insgesamt 30.000 €.

Beispielrechnung: Eine neue Heizungsanlage kostet 30.000 € oder mehr. Die maximale Förderung beläuft sich auf 21.000 €.

Kurze Zusammenfassung

Durch clevere Kombination der Grundförderung und Boni sind bis zu 70 % Förderung möglich

  • für Immobilieninhaber von vorhandenen Wohngebäuden in Deutschland
  • zum Erwerb und Einbau einer neuen effizienten Heizung
  • bei einer maximalen Deckelung von 30.000 €

Welche Energieeffizienzmaßnahmen werden durch das BEG gefördert?

BAFA-Förderung für die Energieberatung

Die Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümern helfen, die Energieeffizienz ihres Gebäudes sinnvoll zu verbessern, um zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen.

Die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) unterstützt die durch Sachverständige durchgeführte Energieberatung. Die Förderung beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 € bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten.

Zusätzlich erhalten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) eine einmalige Förderung von 500 €, wenn die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung erläutert werden. 

BAFA-Förderung für die Gebäudesanierung

Für Bausanierungsmaßnahmen gibt es eine maximale Förderung von 30.000 €. Als Sachverständiger für Energie- und Gebäudemanagement führe ich Berechnungen durch und empfehle Ihnen sinnvolle Maßnahmen, um den maximalen Förderbetrag zur energetischen Sanierung ihres Altbaus weitestgehend auszuschöpfen.

iSFP-Bonus

Der iSFP-Bonus (Innovative Sanierungsförderung im Programm) wird Ihnen gewährt, wenn eine Sanierung der Gebäudehülle auf Grundlage eines durch einen Energieberater erstellten iSFP durchgeführt wird.

Wir von der Planungs GmbH Grefkes erstellen Ihnen diesen individuellen Sanierungsfahrplan. Dieses umfassende Konzept listet alle Maßnahmen schrittweise auf, um Ihr Gebäude dauerhaft energieeffizienter zu gestalten. Sie erhalten einen langfristigen Überblick über die machbaren Sanierungsmaßnahmen.

Sobald Sie eine Maßnahme aus diesem Fahrplan umsetzen, können Sie den iSFP-Bonus zusätzlich zur regulären Förderung in Anspruch nehmen. Dieser Bonus beträgt in der Regel 5 % der förderfähigen Kosten. Gefördert werden können maximal 5 Wohneinheiten mit je 12.000 €. Das ergibt in Summe eine Förderhöhe bis zu 60.000 € für die Gebäudesanierung und Heizungsoptimierung. 

Welche Energiemaßnahmen werden gefördert?

Förderfähige Ausgaben sind  

  • der Kauf und Einbau einer neuen Heizungsanlage
  • die Demontage und Entsorgung der alten Anlage
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der hydraulische Abgleich
Tabelle BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen für das Jahr 2

Quelle: Nachhaltiges Zuhause

Wer kann die Förderungen laut BEG in Anspruch nehmen?

Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland können einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erhalten, wenn sie eine neue, klimafreundliche Heizung kaufen und einbauen.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Der Antragsprozess erfolgt in 6 Schritten:

  1. Einholung von Angeboten
  2. Energieexperten kontaktieren und beauftragen
  3. Antrag bei der KfW oder BAFA stellen
  4. Umsetzung der Maßnahme innerhalb von drei Jahren
  5. Einreichung des Verwendungsnachweises
  6. Prüfung und Auszahlung

Wichtige Hinweise zur Antragsstellung:

  • Achten Sie darauf, dass alle beantragten Maßnahmen den Förderbedingungen entsprechen.
  • Lassen Sie sich von einem Planungsbüro beraten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
  • Beantragen Sie eine ID-Nummer für Fachhandwerker, um den Prozess der Antragstellung zu beschleunigen.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Förderungen?

Die Förderung ist abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln. Ein rechtlicher Anspruch auf die Fördermittel besteht grundsätzlich nicht.

Unsere Service für Sie

Nutzen Sie die seit Januar 2024 verfügbaren Fördermittel und lassen Sie Ihre umweltfreundlichen und energieeffizienten Maßnahmen durch das BEG finanziell fördern. Mit der richtigen Planung und Beratung schöpfen Sie maximale Förderbeträge aus und können so erheblich von den staatlichen Zuschüssen profitieren.

Die Planungs GmbH Grefkes unterstützt Sie dabei und erstellt Ihnen den individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Haus. Dadurch sichern Sie sich eine höhere BEG-Förderung für Ihre Effizienzmaßnahmen!

Für die Beantragung der Förderzuschüsse stellen wir Ihnen gerne einen Partner zur Seite.

Sie haben Fragen zu den gesetzlichen Planungsanforderungen oder weiteren Leistungen? Dann vereinbaren Sie gleich einen Termin zu einem unverbindlichen Gespräch. Ich freue mich über Ihre Nachricht.

Markus Grefkes

Gründer und Geschäftsführer der Planungs GmbH Grefkes

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