Cookie Einstellungen

Was ändert sich mit dem neuen Heizungsgesetz jetzt wirklich für Sie und Ihre Heizung? Müssen Sie noch handeln, obwohl die 65-Prozent-Pflicht gefallen ist? Lohnt es sich, mit der Modernisierung noch zu warten, oder wird genau das jetzt teurer als zuvor?

Diese Fragen erreichen mich seit einigen Wochen immer wieder. Kein Wunder, denn der Bundestag hat am 10. Juli 2026 eine grundlegende Novelle des Heizungsgesetzes beschlossen und zum 21. Juli 2026 die Förderung für neue Heizungen reformiert.

Zwei Änderungen an zwei verschiedenen Stellschrauben, die zusammen großen Einfluss auf Ihre Entscheidung haben – egal, ob Sie Eigentümer, Vermieter oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Nachfolgend ordne ich Ihnen hier ein, was das konkret für Sie bedeutet.

Was der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat

Das bisher als Heizungsgesetz bekannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) firmiert künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Laut GEG-Inforportal der Bundesregierung beschloss der Bundestag die Novelle mit 323 Ja- gegen 271 Nein-Stimmen, der Bundesrat stimmte am selben Tag zu. Verkündet wurde das Gesetz am 28. Juli 2026, die zentralen Heizungsregelungen gelten bereits seit dem 29. Juli 2026.

Abbilung: Der Weg zur Heizungsgesetz-Novelle 2026 vom deutschen Bundestag

Wer in den vergangenen Monaten auf Klarheit gewartet hat, bevor eine Entscheidung zur Heizung getroffen wird, kann diese Unsicherheit jetzt aus dem Weg räumen.

Technologieoffenheit statt 65-Prozent-Pflicht – was das konkret bedeutet

Die bisherige Vorgabe, dass eine neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, entfällt vollständig. Künftig sind Gas-, Öl-, Wärmepumpen- und Biomasseheizungen wieder grundsätzlich gleichberechtigt zulässig.

Das klingt nach mehr Freiheit, bedeutet für Sie als Eigentümer aber vor allem eines: Die gesetzliche Leitplanke, die bisher einen Teil der Entscheidung abgenommen hat, fällt weg. Sie müssen jetzt selbst oder gemeinsam mit einem Fachmann abwägen, welche Heizung für Ihr Gebäude wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist.

Wichtig dabei ist die sogenannte Bio-Treppe, die schrittweise vorschreibt, wie hoch der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe bei fossilen Heizungen mindestens sein muss:

  • Ab 2029: mindestens 10 Prozent
  • Ab 2030: mindestens 15 Prozent
  • Ab 2035: mindestens 30 Prozent
  • Ab 2040: mindestens 60 Prozent
Abbildung: Bio-Treppe: Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe vom BBSR / GEG-Infoportal der Bundesregierung

Zusätzlich müssen Brennstofflieferanten ab 2028 ihren Gas- und Heizöl-Lieferungen schrittweise klimafreundliche Alternativen beimischen (Quelle: Bundestag-Zusammenfassung der Novelle).

Wer sich heute für eine neue Heizung entscheidet – ob Gas, Öl, Wärmepumpe oder Biomasse – sollte diese Kostenentwicklung von Anfang an mit einplanen.

Heizungsförderung 2026: Die KfW/BAFA-Förderung sinkt ab sofort

Parallel zur Gesetzesnovelle wurde zum 21. Juli 2026 auch die KfW/BAFA-Heizungsförderung reformiert. Für Sie bedeutet das ganz konkret:

FörderbausteinBisherAb 21.07.2026
Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)30.000 €28.000 €, danach alle 6 Monate abzgl. 750 € bis 2030
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 %, ab Februar 2027 alle 6 Monate abzgl. 4 Prozentpunkte
Einkommensbonus (bis 30.000 € Jahreseinkommen)30 %40 %, gestaffelt bis 50.000 €
Familienzuschlag10.000 € Einkommensminderung pro Kind
Austausch einer bestehenden Wärmepumpeförderfähignicht mehr förderfähig

Haushalte bis 30.000 Euro Jahreseinkommen profitieren also vom verbesserten Einkommensbonus, während die Grundförderung insgesamt schneller sinkt, je länger Sie warten. Eine wichtige, oft übersehene Einschränkung bleibt: Gefördert wird nur noch der Wechsel von einer fossilen zu einer erneuerbaren Heizung. Wer bereits eine Wärmepumpe besitzt und diese austauschen möchte, erhält dafür keine Förderung mehr.

Lesen Sie hier die Grundzüge der KfW-Förderung und der BEG-Förderung für effiziente Gebäude aus früheren Artikeln. Die aktuellen Änderungen kommen jetzt oben drauf.

Heizungsgesetz und Vermieter: Wer trägt am Ende die Kosten?

Wenn Sie vermieten, betrifft Sie die Novelle noch aus einem weiteren Blickwinkel. Der Deutsche Mieterbund kritisiert an den Eckpunkten, dass Vermieter über Heiztechnik und Energieträger entscheiden, während die Kostenrisiken vor allem bei den Mieter landen. Konkret warnt der Mieterbund davor, dass grüne Gase wie Wasserstoff oder Biogas knapp und teuer werden könnten, und dass die Aufweichung der Kostenneutralitätsregel (§ 556c BGB) besonders bei Fernwärme – laut Mieterbund „häufig die teuerste Heizungsoption“ – zum Streitpunkt werden kann.

Als Vermieter sollten Sie Ihre Entscheidung für die Heizung deshalb nicht nur technisch und wirtschaftlich treffen, sondern auch so dokumentieren, dass Sie sie gegenüber Ihren Mietern nachvollziehbar begründen können. Eine unabhängige Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und ein sauber berechneter hydraulischer Abgleich sind dafür eine solide Grundlage und verhindern ganz nebenbei unnötig hohe Betriebskosten, die später zum Streitthema werden könnten.

Mein Rat: So gehen Sie das jetzt konkret an

Aus meiner Erfahrung mit über 25 Jahren am Markt empfehle ich Ihnen folgende Reihenfolge, statt überstürzt zu handeln:

  1. Bestandsaufnahme statt Bauchgefühl: Lassen Sie zunächst Ihre Heizlast berechnen und Ihre Gebäudehülle bewerten. Erst danach lässt sich seriös sagen, ob eine Wärmepumpe für Ihr Haus infrage kommt oder eine andere Lösung sinnvoller ist. Wird es eine Wärmepumpe, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf ein passendes Trinkwasserkonzept bei Wärmepumpenbetrieb.
  2. Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen: Der iSFP bewertet Ihre Immobilie ganzheitlich, zeigt sinnvolle Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge auf – und sichert Ihnen zusätzlich den iSFP-Förderbonus.
  3. Förderung heute prüfen, nicht erst in einem Jahr: Da die förderfähigen Kosten und Boni regelmäßig sinken, lohnt sich ein frühzeitiger, gut vorbereiteter Förderantrag finanziell spürbar.
  4. Bei Bestandsanlagen: hydraulischen Abgleich nicht vergessen. Bei unserem Referenzprojekt in Düsseldorf konnten wir allein durch Neuberechnung des Rohrnetzes und hydraulischen Abgleich die Energiekosten einer Wohnanlage von rund 100.000 Euro auf 70.000 Euro pro Jahr senken – eine Ersparnis von 30 Prozent, die sich unabhängig von der Gesetzeslage rechnet.
  5. Bei WEG oder Mietobjekten: Entscheidung schriftlich unterlegen. Eine belastbare Berechnung als Diskussionsgrundlage erleichtert nicht nur die WEG-Versammlung, sondern schützt Sie auch gegenüber Mietern

Technologieoffenheit bedeutet eben nicht Narrenfreiheit, sondern dass eine fundierte fachliche Beratung jetzt erst recht wichtig für Sie ist.

Sprechen Sie mich an

Ob Neubau oder Bestand, ich berate Sie gerne zu den Auswirkungen der Heizungsgesetz-Novelle auf Ihr konkretes Vorhaben: Von der Heizlastberechnung über die Wärmepumpen-Eignungsprüfung bis zur Förderberatung nach KfW und BAFA.

Mehr über mich und mein Planungsbüro erfahren Sie hier. Das erste Gespräch ist bei mir grundsätzlich kostenneutral. Vereinbaren Sie heute noch einen Beratungstermin – ich freue mich über Ihren Anruf.

Markus Grefkes

Gründer und Geschäftsführer der Planungs GmbH Grefkes

Fragen?

Sollten Sie mehr Informationen zu diesem Blogpost oder eine individuelle Beratung wünschen, nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf.

Jetzt Kontakt aufnehmen