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Damit sich Immobilienbesitzer über die Konsequenzen des Einbaus einer Öl- oder Gasheizung im Klaren sind, hat der Gesetzgeber die Informationspflicht nach § 71 Abs. 11 GEG verabschiedet. Daraus folgt, dass im Rahmen des Kaufs oder einer umfassenden Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses Eigentümer nun dazu verpflichtet sind, ein informatorisches Gespräch mit einem qualifizierten Energieberater zu führen.

Informationspflicht nach § 71 Abs. 11 GEG

Unsicherheit, wenig Vertrauen in neue Technologien oder die Scheu vor den hohen Anschaffungskosten – Gründe, auf die gut gediente Öl- und Gasheizung zu setzen, sind bekannt und nachvollziehbar.

Immobilienbesitzer laufen häufig Gefahr, zunächst nur die ersten Anschaffungskosten einer Heizung zu berücksichtigen. Der Einbau einer Gasheizung scheint aufgrund der vergleichsweisen geringen Investitionskosten daher immer noch attraktiv zu sein. Dabei vergessen Eigentümer häufig, die langfristigen Kosten, insbesondere den Anstieg der CO2-Steuer, mit in ihre Berechnung einzubeziehen – denn die können es in sich haben.

Veranschaulichung über Mehrkosten mit Gas- bzw. Ölheizung

Quelle: ZVSHK, Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung, 15.12.2023

Das neue GEG gestattet nach wie vor den Einbau von Heizungssystemen auf Öl- oder Gas-Basis – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen während der Übergangszeit bis Mitte 2026 / 2028. Maßgeblich entscheidend ist, dass Sie Ihrer Informationspflicht nachgekommen sind.

Zukunftsaussichten: Preisentwicklung von Erdgas und Heizöl

Zu den Installationskosten der neuen Heizungsanlage addieren sich die laufenden Kosten für den fossilen Energieträger, welche einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten der Heizungsanlage bilden.

Die Kosten für Erdgas und Heizöl sind in den letzten Jahren zwar relativ stabil geblieben, eine Preiserhöhung wird jedoch erwartet. Markteinflüsse und politische Entscheidungen spielen eine große Rolle – wenn auch schwer präzise zu prognostizieren. Aber eins steht fest: Allein durch gesteigerte CO2-Abgaben werden die Gesamtkosten für fossile Brennstoffe steigen.

Veranschaulichung über mögliche CO2-Preisentwicklung von 2024 - 2044

Quelle: ZVSHK, Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung, 15.12.2023

Fossile Energieträger – Quote für grüne Brennstoffe ab 2029

Sofern Sie sich in der Übergangszeit bis Mitte 2026 / 2028 für eine neue Gas- oder Ölheizung entschieden haben, müssen Sie ab dem 1. Januar 2029 einen schrittweisen ansteigenden Anteil an grünem Gas oder Öl nutzen. Dabei handelt es sich um nachhaltiges Biomethan bzw. biogenes Flüssiggas oder auch synthetische Brennstoffe auf Basis von Wasserstoff.

Die Verwendung dieser grünen Brennstoffe muss durch entsprechende Lieferverträge des Versorgers nachgewiesen werden und sind auf Verlangen den Behörden vorzulegen.

Veranschaulichung über Mindestanteil grüner Brennstoffe bis 2029

Quelle: ZVSHK, Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung, 15.12.2023

Ökologisch verantwortungsvolle Heizsysteme bieten langfristige finanzielle Vorteile

Fakt ist, dass der Verbrauch von fossilen Brennstoffen in unseren Gebäuden bald ein Ende finden muss, um den CO2-Ausstoß aus privaten Heizungsanlagen dauerhaft zu reduzieren. Durch Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes wird das Langzeitziel der Regierung angestrebt, bis 2045 auch die letzten Öl- und Gasheizungen abzuschalten.

Neue, umweltschonende Heizsysteme bieten eine nachhaltige Alternative für Haushalte, die ihren CO2-Fußabdruck reduzieren und damit ihren Beitrag zum Schutz des Klimas leisten möchten.

Moderne Technologien wie Wärmepumpen, Solarenergie und Biomasseheizungen nutzen natürliche Ressourcen wie Sonnenenergie, Erdwärme oder Holzpellets, um Wärme zu erzeugen. Trotz anfänglich höherer Anschaffungskosten sind die langfristigen Betriebskosten dieser umweltschonenden Heizsysteme kosteneffizienter: Die Preise für fossile Brennstoffe wie Öl und Gas werden kontinuierlich steigen, während erneuerbare Energien eine günstige Alternative darstellen, da ihre Quellen unerschöpflich und nahezu überall verfügbar sind.

Machen Sie sich unabhängig von fossilen Brennstoffen und damit verbundenen Preisschwankungen.

Vielfältige Technologie – individuelle Umsetzung

Mit folgenden Möglichkeiten erfüllen Sie die Anforderungen des „Heizungsgesetzes“:

  • Elektrische Wärmepumpe: Nutzt größtenteils Wärme aus der Umgebung (Erde, Wasser oder Luft); schrittweise wird der benötigte Strom klimaneutral.
  • Anschluss an ein Wärmenetz: Betreiber von Wärmenetzen müssen ihre Wärmeerzeugung bis 2045 vollständig auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umstellen.
  • Biomasseheizung: Verwendung von Pellets, Holz oder Hackschnitzeln.
  • Stromdirektheizung: Geeignet für sehr gut gedämmte Gebäude, um hohe Betriebskosten zu vermeiden.
  • Solarthermie-Heizung: Deckt den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes.
  • Hybridheizung mit Wärmepumpe und Solarthermie: Betrieb überwiegend mit erneuerbaren Energien (mind. 65%) und teilweise mit fossilen Brennstoffen.
  • Gas- oder Ölheizung mit klimafreundlichen Brennstoffen: Verwendung von mindestens 65 Prozent Biomethan, biogenem Flüssiggas oder grünem und blauem Wasserstoff, einschließlich daraus hergestellter Derivate.

Auf nachhaltige Lösung setzen

Sie wollen jetzt in eine neue Heizung investieren? Dann ziehen Sie gleich eine nachhaltige und langfristig wirtschaftliche Lösung in Betracht, besonders angesichts der zu erwartenden Lebensdauer einer neuen Heizungsanlage.

Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit sind die Anschaffungskosten der neuen Heizung, mögliche Förderungen sowie Betriebs- und Wartungskosten über die Lebensdauer der Anlage zu berücksichtigen. Diese Gesamtbilanz ist entscheidend für die Einschätzung der Heizkosten – ganz gleich, auf welche Technologie Sie setzen wollen.

Weitere Informationen zum Austausch Ihrer alten Ölheizung gegen ein modernes Heizsystem finden Sie im Übrigen auch in diesem Blogpost. Das Informationsblatt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz inklusive Nachweisformular zur Erfüllung der Informationspflicht stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Markus Grefkes

Gründer und Geschäftsführer der Planungs GmbH Grefkes

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Sollten Sie mehr Informationen zu diesem Blogpost oder eine individuelle Beratung wünschen, nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf.

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