Was passiert eigentlich mit dem Wasser, wenn innerhalb von 20 Minuten so viel Regen fällt wie sonst in drei Wochen? Wohin läuft es, wenn der Kanal in Ihrer Straße längst voll ist? Und warum steht das Wasser dann ausgerechnet in Ihrem Keller und nicht auf der Straße?
Diese Fragen bekomme ich seit einigen Jahren immer häufiger gestellt. Meist erst dann, wenn der Schaden schon da ist: durchnässte Kellerwände, zerstörte Heizungstechnik, ausgefallene Aufzüge, gesperrte Tiefgaragen. Dabei lässt sich der größte Teil dieser Schäden mit einer sauberen Planung der technischen Gebäudeausrüstung vermeiden.
Ich erkläre Ihnen, was bei Starkregen technisch passiert, warum die Verantwortung dabei bei Ihnen als Eigentümer liegt und welche Lösungen sich in der Praxis bewährt haben.
Was ist Starkregen – und was ist Rückstau?
Von Starkregen spricht der Deutsche Wetterdienst, wenn in kurzer Zeit große Niederschlagsmengen fallen – die Warnstufen beginnen bei 15 bis 25 Litern pro Quadratmeter in einer Stunde. Für ein Gebäude ist aber nicht die Regenmenge entscheidend, sondern was sie im Kanal auslöst.
Rückstau bedeutet: Der öffentliche Kanal kann das anfallende Wasser nicht mehr abführen und füllt sich bis nach oben. Das Abwasser sucht sich dann den nächstniedrigeren Weg – und der führt über Ihren Hausanschluss zurück ins Gebäude. Es drückt aus Bodenabläufen, Duschen, Waschbecken und Toiletten, die unterhalb der sogenannten Rückstauebene liegen.
Die Rückstauebene ist nach DIN EN 12056-1 die höchste Ebene, bis zu der das Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann. In der Regel gilt dafür die Straßenoberkante an der Anschlussstelle, sofern die Kommune in ihrer Entwässerungssatzung nichts anderes festlegt; das stellt die Landeshauptstadt Düsseldorf auf ihren Seiten zum Thema Rückstauschutz ausdrücklich klar. Alles, was darunter liegt – Kellergeschoss, Tiefgarage, Technikräume, Lichtschächte – ist ohne zusätzliche Sicherung ungeschützt.
Wichtig ist: Nicht der Regen von außen ist bei den meisten Gebäudeschäden das Problem, sondern das Abwasser von innen, das durch den überlasteten Kanal zurückgedrückt wird.
Warum der öffentliche Kanal an seine Grenzen kommt
Kanalnetze sind keine Fehlplanung, sie sind schlicht für andere Verhältnisse gebaut worden. Ein Starkregen, läuft nicht mehr durch das Rohr, sondern oberirdisch ab oder eben zurück in die Gebäude.
Dazu kommen drei Entwicklungen, die sich gegenseitig verstärken:
- Mehr Extremniederschlag: Kurze, sehr intensive Regenereignisse haben in Deutschland zugenommen. Viele Bestandsnetze wurden jedoch nach alten Niederschlags-Werten dimensioniert.
- Mehr versiegelte Fläche: Jede zusätzliche Dach-, Hof- und Stellplatzfläche leitet Wasser sofort und ungebremst in den Kanal, statt es versickern zu lassen.
- Nachverdichtung im Bestand: Anbauten, Aufstockungen und zusätzliche Wohneinheiten erhöhen die eingeleitete Wassermenge, ohne dass das Kanalnetz in der Straße mitwächst.
Und hier liegt der Punkt, den viele Eigentümer unterschätzen: Für außergewöhnliche Regenereignisse haftet die Kommune in der Regel nicht. Der Schutz des eigenen Gebäudes gegen Rückstau ist Sache des Grundstückseigentümers – die DIN 1986-100 regelt in Abschnitt 13, wie er auszuführen ist.
Praxisbeispiel Düsseldorf: Fünf Rückhaltesysteme für ein Gebäude
Wie konkret das werden kann, zeigt ein Projekt, das ich in Düsseldorf geplant und begleitet habe. Die Ausgangslage: Der öffentliche Kanal konnte das Wasser bei stärkeren Niederschlägen nicht mehr aufnehmen. Die Folge war ein regelmäßiger Rückstau mit wiederkehrenden Schäden im Gebäude – ein Zustand, der sich mit einzelnen Reparaturen nicht lösen ließ, weil die Ursache außerhalb des Grundstücks lag.
Die Lösung bestand deshalb nicht darin, mehr Wasser schneller abzuleiten, sondern darin, es gar nicht erst zeitgleich in den Kanal zu geben. Es wurden fünf große Rückhaltesysteme geplant, die das anfallende Niederschlagswasser zwischenspeichern und zeitversetzt und gedrosselt an das öffentliche Netz abgeben. Der Kanal bekommt dadurch dieselbe Wassermenge – nur über Stunden verteilt statt in wenigen Minuten.
Das Ergebnis: Das Gebäude ist von der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Netzes im Starkregenfall entkoppelt. Der Rückstau und die daraus folgenden Schäden im Gebäude sind Geschichte.
Zwei Grundregeln, gegen die im Bestand regelmäßig verstoßen wird
Bevor es um Rückhaltung und Schutztechnik geht, müssen zwei Dinge in der Entwässerungsanlage stimmen.
Erstens: Schmutzwasser und Niederschlagswasser gehören getrennt.
Beide sind getrennt voneinander bis zum Übergabeschacht zu führen, der etwa 1,5 Meter vor der Grundstücksgrenze liegt. Mischwasser innerhalb von Gebäuden ist nicht zulässig.
Zweitens: Was oberhalb der Rückstauebene anfällt, wird auch oberhalb abgeleitet.
Alle Entwässerungsgegenstände oberhalb der Rückstauebene – für Schmutz- wie für Niederschlagswasser – sind direkt Richtung Übergabeschacht zu führen.
Diese Bauweise sehe ich häufig, und sie hat gleich mehrere Nachteile:
- Dauerhafte Belastung der Hebeanlage mit Wasser, das gar nicht gepumpt werden müsste
- Erhöhter Stromverbrauch
- Lahmlegung ganzer Geschosse, sobald die Pumpe ausfällt oder der Strom weg ist. Ein Fall, der bei einem Starkregenereignis erfahrungsgemäß häufig vorkommt.
Welche Schutzmaßnahmen können Sie durchführen?
In der Planung arbeite ich mit drei Ebenen, die aufeinander aufbauen. Erst zusammen ergeben sie einen belastbaren Schutz:
1. Das Gebäude gegen Rückstau sichern
Damit erst gar kein Schaden entsteht, rate ich Ihnen zu folgenden Sicherheitsmaßnahmen:
- Rückstauverschluss nach DIN EN 13564: Die einfache Lösung, aber nur unter engen Bedingungen zulässig – es muss Gefälle zum Kanal bestehen, der Ablauf muss während des Rückstaus verzichtbar sein, die Räume dürfen nur untergeordnet genutzt werden und es muss ein WC oberhalb der Rückstauebene verfügbar sein.
- Abwasserhebeanlage: Überall dort erforderlich, wo diese Bedingungen nicht erfüllt sind, also bei Wohnungen, Praxen, Waschküchen oder Technikzentralen unterhalb der Rückstauebene. Sie hebt das Abwasser über die Rückstauebene und leitet es über eine Rückstauschleife ab.
- Regelmäßige Wartung: Ein Rückstauverschluss, den seit zehn Jahren niemand geöffnet hat, ist im Ernstfall kein Schutz, sondern eine Annahme. Genau solche Prüfintervalle gehören ins technische Gebäudemanagement.
Prinzip der getrennten Entwässerung mit Rückstauschutz
Schmutz- und Niederschlagswasser werden getrennt bis zum Übergabeschacht geführt. Abläufe oberhalb der Rückstauebene entwässern mit freiem Gefälle – ohne Pumpe.

Die Grafik zeigt einen getrennten Anschluss an das öffentliche Kanalsystem, wobei Schmutz- und Niederschlagswasser einen eigenen Übergabeschacht erhalten. Manche Kommunen arbeiten dagegen mit einem Mischsystem: Dort münden beide Leitungen in einen gemeinsamen Übergabeschacht und fließen von dort zusammen in den öffentlichen Mischwasserkanal. Im Gebäude selbst bleiben sie auch in diesem Fall getrennt.
2. Niederschlagswasser zurückhalten und drosseln
Damit nicht die gesamte Regenmenge auf einmal in den Kanal drückt, empfehle ich diese bewährten Maßnahmen zur Rückhaltung:
- Rückhaltesysteme wie Stauraumkanäle, Rückhaltebecken, Zisternen oder Rigolen mit definiertem Drosselabfluss
- Retentionsdächer und begrünte Dächer, die Wasser zwischenspeichern und verzögert abgeben
Ziel der Wasserdrosselung ist die Kappung der Abflussspitze statt die Gesamtmenge zurückzuhalten.
3. Wasser auf dem Grundstück führen und versickern
Um das Wasser gar nicht erst zum Gebäude zu lassen, sollten Sie vorhandene Flächen und Gegebenheiten des Grundstücks nutzen:
- Versickerungsfähige Beläge auf Hof- und Stellplatzflächen
- Gezielte Geländemodellierung, damit oberflächlich abfließendes Wasser vom Gebäude weg statt zu ihm hinläuft
- Erhöhte Lichtschächte, Schwellen an Tiefgaragenzufahrten, wasserdichte Kellerfenster
Ein wichtiger Vorbehalt zur Versickerung: Sie ist nicht in allen Kommunen erlaubt. Ob und in welchem Umfang Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickert werden darf, hängt vom Untergrund, vom Grundwasserstand, von möglichen Altlasten und von der örtlichen Satzung ab. Und eine Versickerungsanlage braucht eine wasserrechtliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde. Bitte planen Sie diesen Schritt von Anfang an mit ein, statt ihn am Ende als Formalie zu behandeln.
Das Umweltbundesamt fasst unter dem Stichwort wirksame Starkregenvorsorge zusammen, warum das Zusammenspiel aus kommunaler und privater Vorsorge entscheidend ist.
Erst die Genehmigung, dann der Bagger
Ein Punkt, der in der Praxis oft übersehen wird und teuer werden kann: Wenn Sie an Ihrer Entwässerungsanlage etwas ändern, ist bei der zuständigen Behörde beziehungsweise beim Netzbetreiber ein Entwässerungsgesuch einzureichen. Das gilt für neue Anschlüsse ebenso wie für Umbauten, zusätzliche Rückhaltung, geänderte Anschlussleitungen oder eine geplante Versickerung.
Die Arbeiten dürfen erst nach der Genehmigung ausgeführt werden. Wer vorher baut, riskiert im günstigen Fall eine nachträgliche Prüfung mit Auflagen – im ungünstigen Fall den Rückbau auf eigene Kosten. Bei einer Versickerungsanlage kommt zusätzlich die wasserrechtliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde hinzu.
Ich übernehme diesen Teil für meine Auftraggeber mit: Berechnung, Zeichnung, Antragsunterlagen und Abstimmung mit dem Betreiber. Das ist kein Nebenschauplatz, sondern bestimmt oft den Zeitplan des gesamten Vorhabens.
Die Norm wird gerade verschärft – und das betrifft genau dieses Thema
Seit Juni 2025 liegt ein Entwurf der neuen DIN 1986-100 vor. Bis dieser Entwurf rechtskräftig wird, gilt weiterhin die Fassung von 2016. Bemerkenswert ist aber, wo nachgeschärft wird:
- Abschnitt 13 zum Rückstauschutz wurde grundlegend überarbeitet, inklusive der Festlegungen zu Rückstauebene, Rückstauschleife und Rückstauverschlüssen.
- Die Regelungen zur Dachentwässerung mit gedrosseltem Abflussvermögen, also zur Retentionsentwässerung, wurden ausgeweitet.
- Für Entwässerung unterhalb der Rückstauebene werden Versickerungsanlagen oder Hebeanlagen ausdrücklich verlangt.
Das ist kein Grund zur Hektik, aber ein deutlicher Hinweis: Wer heute plant oder saniert, sollte den kommenden Stand bereits berücksichtigen, statt in wenigen Jahren nachrüsten zu müssen.
Was Sie jetzt konkret prüfen sollten:
- Wo genau liegt die Rückstauebene an Ihrem Grundstück? Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Abwasserbetrieb nach, die Straßenoberkante ist nur der Regelfall.
- Welche Ablaufstellen in Ihrem Gebäude liegen darunter – und wie sind sie gesichert?
- Wann wurde Ihre Rückstausicherung zuletzt gewartet und dokumentiert?
- Ist die Gebäudetechnik im Keller erhöht aufgestellt oder steht der Wärmeerzeuger auf dem Boden? Spätestens beim nächsten Heizungstausch gehört diese Frage mit auf den Tisch – zusammen mit der Heizlastberechnung.
- Wie viel versiegelte Fläche entwässert bei Ihnen direkt in den Kanal?
- Deckt Ihre Versicherung Rückstau überhaupt ab? Die Wohngebäudeversicherung allein reicht dafür nicht, dafür braucht es den Baustein Elementarschadenversicherung. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft haben rund 41 Prozent der Wohngebäude in Deutschland diesen Schutz weiterhin nicht.
- Sind Schmutz- und Niederschlagswasser bis zum Übergabeschacht getrennt geführt, oder laufen sie im Gebäude zusammen?
- Wann wurde Ihre Rückstausicherung zuletzt gewartet und dokumentiert?
Mein Rat an Sie
Warten Sie mit dem Thema nicht auf das nächste Ereignis. Rückstauschutz und Regenrückhaltung lassen sich planen, berechnen und in bestehende Gebäude nachrüsten – im Schadensfall dagegen zahlen Sie zweimal: einmal die Sanierung und einmal die Maßnahme, die Sie ohnehin gebraucht hätten.
Ich prüfe für Sie, wo Ihr Geiso zeichnung hausbäude im Starkregenfall angreifbar ist, berechne die erforderliche Rückhaltung und stimme die Lösung mit Ihrem Abwasserbetrieb ab. Ob Einfamilienhaus, Wohnanlage, Verwaltungsobjekt oder Gewerbeimmobilie: Sie bekommen Planung, Berechnung und Begleitung der Umsetzung aus einer Hand. Wenn Sie wissen möchten, mit wem Sie es zu tun haben: Hier stelle ich mich vor.
Und noch ein Punkt, der gern übersehen wird: Nach einem Wassereintritt bleibt Feuchtigkeit häufig monatelang in Bauteilen. Wie Sie die Räume danach trocken und schimmelfrei bekommen, hängt maßgeblich am Lüftungskonzept des Gebäudes.
Setzen Sie sich mit mir in Verbindung – das erste Gespräch ist für Sie kostenneutral und unverbindlich. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.






