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Trinkwasser ist ein sicheres Lebensmittel. Zumindest hier in Deutschland kann es bedenkenlos konsumiert werden – überall, jederzeit und beliebig oft. Damit dies auch so bleibt, müssen die strengen Grenzwerte, die in der deutschen Trinkwasserverordnung festgelegt sind, unbedingt eingehalten werden. Denn hierzulande hat jeder Anspruch auf reines Trinkwasser.

Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Damit Gesundheitsgefahren für die Verbraucher*innen ausgeschlossen werden können, legt die TrinkwV sowohl für bakterielle als auch für chemische Verunreinigungen relativ strenge Grenzwerte vor. Aus der zum 01.11.2011 in Kraft getretenen Neuregelung der Trinkwasserverordnung, ergibt sich daher eine neue Untersuchungspflicht: Die Prüfung auf Legionellen bei Warmwasserbereitern, wie sie in Mehrfamilienhäusern zu finden sind, wird für Vermieter und Hausverwaltungen verpflichtend.

Warum gibt es Grenzwerte für Trinkwasser?

Damit Trinkwasser ein sicheres Lebensmittel bleibt, müssen die strengen Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung permanent eingehalten werden. Ohne gesundheitliche Schäden zu befürchten, können Sie ihren gesamten Wasserbedarf durch öffentlich zur Verfügung gestelltes Trinkwasser decken.

Selbstverständlich wäre es aus Sicht der Verbraucher wünschenswert, dass in der Nähe von Industriegebieten oder landwirtschaftlichen Betrieben das Trinkwasser völlig schadstofffrei wäre. Aus ökonomischer Sicht und technischer Umsetzbarkeit ist dies jedoch in vielen Gegenden Deutschlands derzeit nicht erreichbar. Somit bilden die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung einen Kompromiss zwischen dem bestmöglichen Schutz der Gesundheit und der praktikablen Umsetzbarkeit.

Häufiges Problem: Die eigenen Hausleitungen

Die öffentlichen Wasserwerke tun, was sie können: Bis zu Ihrem Hausanschluss werden die strengen Grenzwerte des Trinkwassers von den Wasserwerken kontrolliert. Doch danach liegt die Qualität des Wassers in Ihrer Verantwortung als Eigentümer*in.

Wird daher der Kontrolle der hauseigenen Leitungen nicht regelmäßig nachgekommen, kann eine mangelhafte Hausinstallation zu gesundheitsgefährdenden Verunreinigungen führen. Die Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung werden möglicherweise nicht mehr eingehalten.

Sowohl im Altbau als auch im Neubau drohen folgende gesundheitsgefährdende Probleme:

  • Bleirohre in Altbauten geben gesundheitsschädliche Mengen Blei an das Leitungswasser ab
  • Neue Kupferrohre als eine Quelle für das Schwermetall Kupfer
  • Coli Bakterien durch verkeimte Perlatoren und marode Leitungen
  • Zu niedrige Temperatur im Warmwasserkreislauf erhöht die Gefahr auf Freisetzung von Legionellen-Bakterien

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die beim Menschen eine Reihe von unterschiedlichen Krankheiten hervorrufen können: Das Krankheitsbild reicht von grippeartigen Beschwerden bis hin zu schweren Lungenentzündungen, die auch tödlich verlaufen können. Man schätzt, dass in Deutschland etwa 10.000 bis 30.000 Menschen pro Jahr von Legionellose betroffen sind.

Diese Wasserbakterienstämme sind weltweit verbreitet, da sie in geringem Maße ein natürlicher Bestandteil von Grundwasser und Gewässern sind. In künstlichen Wassersystemen, wie Wasserleitungen in Gebäuden, finden diese und weitere Erreger ideale Wachstumsbedingungen bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C. Unterhalb von 20 °C vermehren sie sich gering und oberhalb von 60 °C werden sie meist abgetötet.

In den Ablagerungen innerhalb des Rohrleitungssystem – dem Biofilm – können sich Legionellen besonders gut vermehren. Per Untersuchung einer Wasserprobe können Sie die Qualität der Wasserqualität Ihres Gebäudes überprüfen lassen.

Trinkwasserverordnung und Legionellen

Legionellen vermehren sich am besten bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C. Unter 20 °C vermehren sie sich kaum noch und über 60 °C werden sie abgetötet und somit ist auch hier keine Vermehrung mehr möglich.

Weitere Informationen zum Thema Legionellose finden Sie auf der Website des RKI.

Was Sie als Vermieter beachten müssen

Die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung verpflichtet Sie als Vermieter dafür zu sorgen, dass die Gesundheit Ihrer Mieter zu keinem Zeitpunkt gefährdet ist.

Eine regelmäßige Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen muss erfolgen, sofern Ihre Immobilie

  • einen Warmwasserspeicher hat, der mehr als 400 Liter fasst oder
  • eine Warmwasserleitung beinhaltet, die vom Boiler bis zur Entnahmestelle mehr als 3 Liter führt.

Da sich Legionellen insbesondere im warmen Wasser schnell vermehren können, wird unter diesen Umständen von einer erhöhten Gefahr ausgegangen. Vermieten Sie lediglich Kleinanlagen und Mehrfamilienhäuser, die nicht diesen Kriterien entsprechen, müssen Sie der jährlichen Prüfung nicht nachkommen. Hierbei besteht für Sie alle drei Jahre die Pflicht zur Trinkwasseruntersuchung.

Laut Trinkwasserverordnung: Regelmäßige Untersuchungspflicht als Vermieter

Die aktuelle Trinkwasserverordnung hat für Sie als Vermieter zur Folge, dass die Warmwasseranlagen beim örtlichen Gesundheitsamt angemeldet sein müssen. Außerdem muss gewährleistet werden, dass sich Proben des warmen Trinkwassers in einem desinfizierten Umfeld an mindestens drei Stellen in dem System entnehmen lassen.   Üblicherweise sind das der Ein- und Ausgang des zentralen Warmwasserspeichers sowie die Entnahmestelle, die am weitesten entfernt liegt, wie zum Beispiel Dusche oder Waschbecken im Obergeschoss.

Damit Sie nicht Gefahr laufen, diese Pflichten zu verletzen und eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung. Als Experte für die ideale Trinkwasserhygiene weiß ich um die Notwendigkeit eines sauberen Rohrleitungssystems und biete Ihnen die entsprechenden Lösungen.

Wie erfolgt die Kontrolle?

Nach der aktuell gültigen Fassung der Trinkwasserverordnung vom 10.03.2016 müssen Sie als Eigentümer die Warmwasseranlagen Ihrer Gebäude regelmäßig überprüfen. Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sind sie somit verpflichtet, die Trinkwasser-Anlagensysteme auf Legionellenbefall zu kontrollieren. Bevollmächtigte und nach der Trinkwasserverordnung gelistete Labore führen diese Kontrolle durch. Dazu zählt, dass:

  • Proben vom Trinkwasser in Wohnungen der obersten Etage sowie an der Warmwasserbereitungsanlage (Kessel / Behälter) innerhalb eines Tages entnommen werden.
  • Proben im Labor auf Legionellen zu überprüfen sind.
  • Ergebnisse der Untersuchung und insbesondere auffällige Befunde in Bezug auf Legionellen dem zuständigen Gesundheitsamt direkt mitzuteilen sind.

Was können Sie als Bewohner oder Mieter tun, um einen Legionellenbefall im Trinkwasser zu verhindern?

Es gibt eine Reihe von Dingen, die Sie gleich im Alltag umsetzen können, um Legionellen und anderen Keimen und Bakterien wenig Chancen zu geben.

Die simpelsten dieser Maßnahmen sind:

  • Eine regelmäßige Wasserentnahme an allen Armaturen
  • Ablassen von abgestandenem Wasser in den Leitungen nach längerem Nichtgebrauch
  • Entfernen von Kalk und anderen Rückständen an den Wasserauslaufstellen (Duschkopf, Wasserhahn)
  • Eigene Testung der Trinkwasserqualität per Wasser-Check

Mit dem Planungsbüro Grefkes zu hygienisch einwandfreien Leitungen

Haben Sie Bedenken, dass die Qualität Ihres Warmwassersystems in Gefahr ist? Möchten Sie, dass Ihnen bei der Prüfung des Trinkwassers ein Fachmann mit Rat und Tat zur Seite steht?

Als Fachmann für komplexe Haus- und Versorgungstechnik weiß ich um die Wichtigkeit der Hygiene sanitärer Anlagen.

Mein Tipp: Lassen Sie für eine ideale Trinkwasserhygiene den Biofilm in Ihren Wasserleitungen und Rohren fachmännisch entfernen. Hierzu berate ich Sie gerne persönlich – ganz gleich ob für Ihren Neubau oder sanierten Altbau. Nehmen Sie dazu ganz einfach Kontakt zu mir auf.

Markus Grefkes

Gründer und Geschäftsführer der Planungs GmbH Grefkes

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