Die Verordnung „EnSimiMaV“ tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zu einem .zip Archiv zusammengefasst, das Sie hier herunterladen können:
Neueste Beiträge
- Effiziente Gebäude, effiziente Förderung: BEG 2024 clever nutzen
- Verantwortungsvoll handeln: Ihre Informationspflicht vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung
- Effizienzsteigerung: Trinkwasserkonzept beim Betrieb mit einer Wärmepumpe
- Aktueller Stand des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)
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